Corona-Soforthilfen für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige

„Die grün-geführte Landesregierung greift Klein-Unternehmen und Solo-Selbstständigen mit bis zu 30.000 Euro unter die Arme“, erklärt Grünen-Kreisvorsitzende Sabine Zilligen.

„Das Kabinett hat die Hilfe am Sonntagabend freigegeben und die genauen Konditionen geregelt. Anträge können ab diesen Mittwoch bei den Industrie-und Handelskammern und Handwerkskammern vor Ort gestellt werden.

Die L-Bank zahlt das Geld aus“, so Zilligen. „Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen einmalig bis zu 9.000 Euro erhalten können, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es maximal 15.000 Euro, Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sollen bis zu 30.000 Euro bekommen können“, sagt die Grünen-Vorsitzende.

Zilligen betont, dass der der grün-geführten Landesregierung die Ausnahmesituation der Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen sehr bewusst ist. Nachfrage-und Produktionsausfälle, Stornierungswellen, Honorarausfälle, massive Umsatzeinbußen und Gewinneinbrüche lasten schwer auf den Schultern von Unternehmerinnen und Unternehmern.

„Für die vielen Solo-Selbstständigen, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe steht die Existenz auf dem Spiel.“ Baden-Württemberg verzahnt die Hilfsmaßnahmen mit den Maßnahmen der Bundesregierung, um für alle Betroffenen die passende Hilfe anbieten zu können.

Der jetzt vorliegende Programmentwurf für einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss dient der Liquiditätsüberbrückung zunächst für drei Monate. In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Krise könnten anschließend die Liquidität und Existenz der Unternehmen und der Angehörigen der Freien Berufe durch eine Zuwendung mit Rückzahlungsvorbehalt langfristig gesichert werden.

Verwandte Artikel