Dazu werden die folgende Unterziele definiert:

(1) Siedlungsentwicklung, Bauen, Sanieren, Wohnen, Energieversorgung

Das Land Baden-Württemberg will bis 2030 den täglichen (!) Flächenverbrauch auf deutlich unter drei Hektar pro Tag senken. In Schwäbisch Gmünd hat in den vergangenen zehn Jahren die Siedlungs- und Verkehrsfläche um fast einhundert Hektar zugenommen, also im Durchschnitt um zehn Hektar pro Jahr. Wir liegen damit vor anderen, vergleichbaren Städten in der Region, zum Teil deutlich. Das Ziel von Schwäbisch Gmünd muss deshalb sein, bis zum Jahr 2030 den Landschaftsverbrauch auf netto Null zu senken, das heißt, es werden dann keine weiteren Baugebiete mehr ausgewiesen. Gebaut wird in bereits vorhandenen Baugebieten; Neubauten werden durch klimaverträgliche Verdichtung oder durch Abriss und Neubau ermöglicht.

Die Deckung des wachsenden Bedarfs an Wohn- und Gewerbeflächen wird also vorrangig durch Umnutzung und Renovierung gewährleistet. Aufstockung und Nachverdichtung unter Beachtung stadtklimatischer und -gestalterischer Bedingungen sind primär zu entwickeln.

Zentrumsnahes, verdichtetes Bauen, wie bereits auf den Arealen Brücke/Römerkastell und

Gärtnerei Fehrle oder auf dem Hardt vorgesehen, ist weiteren Einfamilienhausbebauungen außerhalb der Ortslagen -auf der grünen Wiese- vorzuziehen. Wer dennoch auf der grünen Wiese bauen möchte, versiegelt damit unverbrauchte Landschaft auf mehrere Generationen hinaus. Daraus erwächst die Verantwortung zu besonderen planerischen und baulichen Wertigkeiten, zu klimaneutralem Bauen. Hierzu ist der Gesamt-Energieverbrauch des Gebäudes als Null-Energie-Haus ebenso nachzuweisen wie die CO2-Neutralität der verwendeten Baumaterialien unter Beachtung deren Wiederverwendbarkeit (siehe triple-zero,

www.wernersobek.de: Zero CO2, Zero Energy, Zero Waste).

Es ist sicherzustellen und nachzuweisen, dass durch Dach- und/oder Fassadenbegrünung und Garten- bzw. Außenbereichsgestaltung eine höhere ökologische Qualität als zuvor direkt am Standort geschaffen wird. „Schottergärten“ sind zugunsten heimischer Blühsträucher und Blumenwiesen zu verhindern, Pflanzgebote entsprechend zu formulieren und durchzusetzen.

Die schrittweise Verminderung des CO2-Ausstoßes durch Bestandsgebäude soll erreicht werden durch eine Erhöhung der Sanierungsrate von derzeit ca. zwei auf 4 Prozent pro Jahr. Wir sehen die Stadt in der herausgehobenen Verantwortung, ihre eigenen Gebäude nach den vorgenannten Kriterien möglichst klimaneutral zu ertüchtigen.

Maßnahmen für die Wahlperiode 2019 – 2024

  • Schwäbisch Gmünd weist innerhalb der nächsten zwei Jahre mindestens ein Neubaugebiet als klimaneutrales Baugebiet aus. Möglichkeiten und Voraussetzungen hierfür werden noch im Laufe des Jahres 2019 zusammengestellt.

  • In einem weiteren Schritt leitet die Stadt innerhalb der kommenden vier Jahre in Eigenregie oder in Kooperation mit Dritten ein Pilotprojekt in die Wege, bei welchem neben der Energieversorgung auch für Baumaterialien und Bauabwicklung CO2-Neutralität nachgewiesen wird.

  • Alle Neubauten und Gebäuderenovierungen/-sanierungen der Stadt und ihrer Tochterunternehmen erfolgen klimaneutral und sind klimaneutral zu betreiben.

  • Die Stadt erhöht die Sanierungsrate im Gebäudebestand von 2 auf 4 Prozent pro Jahr bei einem Energiestandard von KfW-Effizienzhaus 55 und Klimaneutralität der verwendeten Baumaterialien.

  • Die Stadtverwaltung verstärkt die öffentliche Beratung, vor allem von Hauseigentümer*innen und Bauwilligen unter Einbeziehung der Stadtwerke und des EKO Energiekompetenzzentrum Ostalb in Böbingen.

  • Energetisch hocheffiziente Bauten erhalten eine Prämie, wenn sie innerhalb von zwei Jahren für sechs Besichtigungen zur Verfügung gestellt werden.

Klimaneutrale Energieversorgung/Stadtwerke

  • Spätestens bis 2030 besorgen die Stadtwerke die Energieversorgung ihrer Kunden zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern; Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung unter Verbrauch von Erdgas wird hierbei nicht berücksichtigt. Es werden zweijährige Entwicklungsschritte definiert.

  • Die Stadtwerke nutzen ihre Erfahrung im Betrieb von Ladestationen zum zügigen Ausbau des Angebots an Stromtankstellen und eröffnen sich damit ein neues Geschäftsfeld.

  • Alle städtischen Gebäude werden ausschließlich mit Erneuerbaren Energien versorgt.

(2) Mobilität und Verkehr

Während in anderen Bereichen der Ausstoß an Treibhausgasen teilweise reduziert werden konnte oder zumindest nicht weiter zugenommen hat, ist die CO2-Belastung durch den Verkehr leider auch in Schwäbisch Gmünd in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Diese Entwicklung kann nur gestoppt und eine signifikante Verminderung des CO2-Ausstoßes erreicht werden, indem folgende Ziele angestrebt werden:

  • Bis 2030 Verdoppelung des Öffentlichen Personennahverkehrs;

  • bis 2030 ein Drittel weniger Kraftfahrzeugverkehr in der Stadt;

  • bis 2030 jedes dritte Kfz vor Ort klimaneutral;

  • bis 2030 fünfzig Prozent Rad- und Fußverkehrsanteil bei Wegen von weniger als fünf Kilometern, Steigerung des Radverkehrsanteils von derzeit 10 auf 25 Prozent;

  • bis 2030 die Hälfte der Frachttransporte in der Innenstadt klimaneutral, im restlichen Stadtgebiet jeder dritte (z. B. durch den Einsatz von E-Lastenrädern.

Maßnahmen für die Wahlperiode 2019 – 2024

Als geeignete Schritte auf dem Weg zu einer klimafreundlichen wie lebenswerten Stadt schlagen wir die folgenden, aufeinander abzustimmenden Maßnahmen vor:

  • Die Verkehrsflächen werden neu verteilt. Um die Privilegierung des motorisierten Individualverkehrs zurückzuführen und zu beenden, werden Fuß- und Radverkehr ab sofort bei allen Verkehrs- und Siedlungsplanungen priorisiert. Vorrangig werden hierbei auch die Belange des Öffentlichen Personennahverkehrs berücksichtigt.

  • Die Stadt setzt sich verstärkt für eine rasche Vertaktung des ÖPNV mit attraktiven, kundenfreundlichen Taktzeiten ein. Von Park+Ride-Parkplätzen an der Peripherie (z. B. Schießtal, Gleispark, samstags beim Schulzentrum Strümpfelbach) wird ein -möglichst kostenfreier- Pendelverkehr eingerichtet, zunächst mit E-Bussen, mittelfristig mit wasserstoffbetriebenen.

  • Die Nutzung des ÖPNV ist an den vier Adventssamstagen kostenfrei.

  • Die Stadt unterstützt den (Wieder)Aufbau eines Fahrrad-Rikscha-Betriebs, ein Transportangebot mit elektro-unterstützten Fahrrad-Rikschas und Lastenrädern.

  • Das Radwegenetz wird konsequent ausgebaut und sichtbarer gemacht. Engstellen werden beseitigt und Lückenschlüsse hergestellt.

  • Die Stadt prüft unter Hinzuziehung eines geeigneten Planungsbüros Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Einrichtung eines Einbahn-Ringverkehrs um die historische Innenstadt.

  • Die historische Innenstadt wird -mit Ausnahme der Zu- und Abfahrtswege der Parkhäuser schrittweise autofrei. In einem ersten Schritt wird die Zufahrt für Privatfahrzeuge auf Anwohner beschränkt.

  • Mobilitätseingeschränkten Menschen wird der Besuch von Arztpraxen, Therapieeinrichtungen u. ä. durch einen emissionsfreien Zubringerdienst ermöglicht, dem Einzelhandel stehen emissionsfreie Transportmöglichkeiten offen (siehe oben). Wir verweisen hier auf das Förderprogramm des Landesverkehrsministeriums zur Förderung von E-Lastenrädern.

Bereits beantragt haben wir die Bewerbung der Stadt für das Förderprogramm des Landesverkehrsministeriums „1.000 Zebrastreifen für Baden-Württemberg“ und ggf. für den Fußverkehrscheck 2019 sowie die Anregung und Unterstützung von „Laufbus“-Initiativen. Wir bedanken uns für die Aufnahme unseres Antrags auf die Tagesordnung der BUA-Sitzung in der kommenden Woche.

(3) Natur und Grünflächen

Wir Menschen brauchen in Zeiten des Klimawandels verstärkt grüne Oasen. Entsprechend sind Natur und naturnahe Flächen und Gebiete in Schwäbisch Gmünd zu sichern und als Lebensräume für Pflanzen und Tiere weiter zu entwickeln.

Ein stabiler, gesunder Wald sorgt für Temperatur- und Feuchtigkeitsausgleich sowie für saubere Luft in den Siedlungsgebieten. Er ist Biotop, Erholungsraum, nachwachsende Ressource und CO2-Speicher gleichermaßen und verdient unsere besondere Aufmerksamkeit und unseren Schutz.

Maßnahmen für die Wahlperiode 2019 – 2024

  • In Schwäbisch Gmünd werden Waldumwandlungen (flächenhafte Abholzungen) nur in Ausnahmefällen durchgeführt und nur dann, wenn für die angestrebte Nachnutzung keine alternative Fläche außerhalb des Waldes zur Verfügung steht. In solchen Ausnahmefällen wird der vorgeschriebene forstliche Ausgleich im direkten räumlichen Zusammenhang geschaffen, mindestens im selben Waldgebiet.

  • Für unmittelbar siedlungsnahe Waldflächen sind Ausnahmen vom Waldumwandlungsverbot ausgeschlossen.

  • Wo sinnvoll und möglich setzt sich die Stadt für Aufforstung standortgerechten und -soweit aus forstlicher Sicht absehbar- klimastabilen Waldes ein.

  • Im künftigen Flächennutzungsplan werden die Grünzüge und Grünzäsuren gesichert und, wo dies möglich ist, ausgeweitet. Im Zuge der Aufstellung des FNP wird der bestehende Biotopvernetzungsplan als Grundlage für die Entwicklung der Offenlandlebensräume bearbeitet und aktualisiert.

  • Innerorts, gerade auch an zentralen Aufenthaltsorten wie Markt- und Johannisplatz, werden (wieder) Bäume gepflanzt, um als Schattenspender und Luftfilter die Aufenthaltsqualität auch in Hitzeperioden zu erhalten.

  • Als Grundlage für weitere Planungen erarbeitet die Stadtverwaltung eine Übersicht der innerörtlichen Grünflächen ab 200 m2 und ab 1.000 m2.

  • Versiegelte stadteigene Flächen, z. B. Schulhöfe, aber auch Parkplätze, werden auf die Möglichkeit der Entsiegelung und Begrünung untersucht.

  • Zur Sicherung der öffentlichen und privaten Grünflächen legt die Verwaltung dem Gemeinderat im Jahr 2020 eine Grünordnungssatzung zur Beschlussfassung vor. Darin ist das Anlegen von sogenannten Schottergärten zu untersagen.

(4) Essen für den Klimaschutz

Derzeit verursachen wir Menschen mehr als ein Viertel der Treibhausgase durch unsere Essgewohnheiten. Neben einer unvorstellbaren Lebensmittelverschwendung in den meisten hochentwickelten Industrieländern ist vor allem der hohe Anteil an Fleisch und Milchprodukten dafür verantwortlich. Ziel muss deshalb sein, sowohl der Lebensmittelverschwendung als auch dem starken Konsum tierischer Lebensmittel entgegen zu wirken.

Die Einflussmöglichkeiten der Stadt sind hier natürlich sehr begrenzt. Trotzdem -oder gerade deshalb- sollten sie unerschrocken angegangen werden.

Maßnahmen für die Wahlperiode 2019 – 2024

  • Die Verpflegung in den städtischen Kindertagesstätten und Mensen wird schrittweise auf Bio-Lebensmittel umgestellt. Ebenso schrittweise ist der Anteil an Fleisch und Fleischprodukten bei den angebotenen Gerichten zu reduzieren.

  • Angesichts der Vielzahl an Alternativen ist dies heute ohne irgendwelche Einbußen an ernährungsphysiologischer Qualität zu gewährleisten, und auch auf Genuss braucht niemand zu verzichten. Die Stadt bedient sich hier der auf diesem Gebiet reichlich vorhandenen Erfahrungen, z. B. des Landeszentrums für Ernährung an der LEL auf dem Hardt oder aus dem Projekt „Bio für Kinder“, das in München bereits seit 2006 erfolgreich und zu sehr überschaubaren Mehrkosten läuft.

  • Die Stadt als Gastgeber stellt bei ihren Veranstaltungen ebenfalls schrittweise auf möglichst regionale Bio-Lebensmittel und weniger fleischhaltige Produkte um. Sie wirbt damit offensiv für sich und für Nachahmung.

Schwäbisch Gmünd, 19. September 2019

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Gemeinderat