Die Grünen-Fraktion kritisiert vorgeschlagene Änderungen der Hauptsatzung. Teilorte unfair behandelt

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Gmünder Gemeinderat begrüßt die von der Stadtverwaltung beantragte Neufassung der städtischen Hauptsatzung. Diese regelt unter anderem die Organisation der Verwaltung. Nach 25 Jahren sei es tatsächlich an der Zeit für eine gründliche Entrümpelung. Durch die Streichung zahlreicher entfallener Paragrafen soll die Hauptsatzung übersichtlicher werden.

 

„Wie Spitzgras“ ist den Grünen allerdings, dass Paragraf 1 der bisherigen Hauptsatzung unverändert übernommen werden soll. Diese garantiert den Teilorten eine ihrer Einwohnerzahl entsprechende Anzahl von Sitzen im Gemeinderat. Wenn es schon für die laut Grünen seit Jahrzehnten überfällige Abschaffung der unechten Teilortswahl keine politische Mehrheit gebe, so sei es umso unverständlicher, dass diese weiterhin nur für zehn Ortsteile mit eigener Ortschaftsverfassung gelten solle, erklärt Stadtrat Elmar Hägele für die Grünen-Fraktion.

 

Der elfte Ortsteil, Rehnenhof/Wetzgau, aber solle zum Wohnbezirk Gmünd zählen und somit zur Kernstadt. Rehnenhof/Wetzgau, laut Ortschaftsverfassung „eine von Schwäbisch Gmünd räumlich getrennte Ortschaft“ mit eigenem Ortschaftsrat, sei derzeit mit sieben Stadträtinnen und Stadträten im Gemeinderat gegenüber den zehn anderen Ortsteilen „gnadenlos überrepräsentiert“. So stünden Großdeinbach und Straßdorf bei annähernd gleichen Einwohnerzahlen durch die unechte Teilortswahl je drei Gemeinderatssitze zu, Bettringen mit deutlich mehr als doppelt so viel Einwohnern wie Rehnenhof/Wetzgau gerade mal sechs. Für die Grünen ist das auf Dauer nicht hinnehmbar, teilt die Fraktion mit.

 

Auf deutliche Ablehnung stößt in der Fraktion auch die beabsichtigte Erhöhung der Zuständigkeitsgrenzen der Verwaltung und des Oberbürgermeisters. Eine Anhebung sei nach 25 Jahren gerechtfertigt. Doch einen Sprung von 60 000 Euro auf 150 000 Euro halten die Grünen für deutlich überzogen.

Nach den Erkenntnissen aus der jüngsten Haushaltsberatung sei Bescheidenheit angesagt – dies müsse auch für die Ansprüche der Verwaltung gelten.

Verwandte Artikel