Pressemitteilung 26.07.2019

DIE GRÜNEN Kreisverband Schwäbisch Gmünd

Pressemitteilung 26.07.2019

Grüne zur Evaluation der Gemeindeordnung: Bürgermeister sollen ihre Räte einbeziehen

Der Grünen-Kreisvorsitzende Alexander Schenk kritisiert das Landesinnenministerium für dessen Vorgehen bei der Evaluation der reformierten Regelungen der Gemeindeordnung.

Hintergrund: Die damalige grün-rote Landesregierung hatte 2015 die Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Für Schenk stärken diese Änderungen seither die kommunale Demokratie, verbessern die ehrenamtliche Ratsarbeit und erhöhen die Transparenz kommunaler Entscheidungen.

„Der jetzige CDU-Koalitionspartner hat sein Missfallen für die damalige Reform immer wieder zum Ausdruck gebracht. Dabei geht es im Detail um Erleichterungen bei Bürgerbegehren und -entscheiden, verstärkte Beteiligung von Jugendlichen, eine Stärkung der ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder“, so Schenk. Nach dem grün-schwarzen Koalitionsvertrag sollen die damaligen Reformen nun einer Evaluation unterzogen werden.

Dafür hatte das Haus von Innenminister Strobl Anfang Juli an alle Gemeinden, Städte und Kreise einen Fragebogen versandt und dafür einen kurzfristigen Abgabetermin auf Mitte August gesetzt. „Offensichtlich ist der Zeitraum so gewählt, dass Räte bei der Evaluation nicht einbezogen werden können. Schließlich kommen jetzt im Juli überall die neu gewählten Räte zusammen, gefolgt von den Sommerferien“, bemängelt Schenk.

Der Grünen-Vorsitzende fordert die Bürgermeister der Region auf, die ehrenamtlichen Gemeinde- und Stadträte trotz Zeitdruck bei der Evaluation mit einzubeziehen. „Ein Unding, dass mit dem Fragebogen des CDU-geführten Innenministeriums die Bürgermeister stellenweise zu Mutmaßungen und Wertungen aufgefordert werden. Und da es um grundsätzliche Fragen unserer demokratischen Spielregeln in unseren Gemeinden und Städten geht, braucht es für eine objektive Beantwortung die Einschätzungen und Erfahrungen unserer ehrenamtlichen Räte“, so Schenk.

Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

Der Oberbürgermeister unterrichtet den Gemeinderat zeitnah und ausführlich über die Beantwortung des Fragekatalogs des Innenministeriums bezüglich der Evaluation der reformierten Regelungen der Gemeindeordnung.

Begründung:

Nach dem grün-schwarzen Koalitionsvertrag werden zurzeit die reformierten Regelungen der Gemeindeordnung einer Evaluation unterzogen. Vom Innenministerium ging Anfang Juli an alle Gemeinden, Städte und Kreise ein Fragekatalog, der einen wesentlichen Bestandteil für die Evaluation darstellt. Der Abgabetermin wurde mit Mitte August sehr knapp bemessen.

Insbesondere folgende Neuregelungen sind im Blickpunkt der Evaluation:

Quoren für Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Pflicht der Gemeinden zur Beratung beim Kostendeckungsvorschlag (§ 21 GemO)

Einwohnerversammlung (§ 20a GemO) und Einwohnerantrag (§ 20b GemO).

Jugendbeteiligung (§ 41a GemO)

die gesetzliche Verankerung von Fraktionen und deren Stellung in kommunalen Vertretungsorganen (§ 32a GemO)

die Ausweitung von Minderheitenrechten in kommunalen Gremien durch die Absenkung des Quorums für bestimmte Anträge (z.B. § 24 Abs. 3 GemO)
– die 7 -Tage-Frist für die Übermittlung von Sitzungsunterlagen an Gemeinde- und Kreisräte (§ 34 Absatz 1 Satz 1 GemO).

Es handelt sich hierbei also um zentrale Spielregeln des demokratischen Miteinanders auf kommunaler Ebene. Es sind auch wesentliche Rechte der Ratsfraktionen und ehrenamtlichen Stadträten betroffen. Wenn die Vertreter der Bürgerschaft in den Räten in die Beantwortung des Fragekatalogs schon nicht miteinbezogen werden, erwarten wir eine zeitnahe und ausführliche Unterrichtung von Seiten der Stadtverwaltung über deren Beantwortung des Fragekatalogs an das Innenministerium.

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